Leinen für unsere vierbeinigen Freunde – jetzt besonders zum Schutz frisch geborener Wildtiere
Leinen für unsere vierbeinigen Freunde – jetzt besonders zum Schutz frisch geborener Wildtiere
Ob klein, ob groß – unsere vierbeinigen Freunde, die Hunde, gehören zur Familie und sollen es auch gut bei uns haben. Dazu gehört auch, ihnen viel Auslauf zu gewähren.
Schnell ist man in unserer ländlichen Region auf dem Spaziergang jedoch im Wald, am Feld oder an Wegen unterwegs, wo andere Tiere brüten, ihren Bau haben bzw. ihre Jungen pflegen und aufziehen. Wenn Bello hier frei umher läuft, kann dies fatale Konsequenzen haben. Während der Brut- und Setzzeit der Wildtiere gilt daher: Hunde in Feld, Wald und Flur bitte an die Leine! Hier gilt eine besondere Aufsichtspflicht für Hundehalter.
Überblick - wann besteht Leinenpflicht für Hunde:
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innerhalb von Wäldern
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im Zeitraum vom 01.03. bis zum 15.07. eines jeden Jahres auf und an im Außenbereich gelegenen Feldern, Wiesen und Gewässern
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bei öffentlichen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
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auf Sport- und Campingplätzen
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in eingefriedeten oder anderweitig begrenzten, der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen
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in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln; zusätzlich hat jeder Hund in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Maulkorb zu tragen;
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bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegungen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen.
Wann der Hund zuhause bleiben muss:
Auf Spielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten sowie zu gekennzeichneten öffentlichen Badestellen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
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