Förderprogramm „Amt Niemegk vernetzt“
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Amt Niemegk: Aufruf zur Bewerbung für das Schöffenamt und Jugendschöffenamt

Amt Niemegk, den 17.01.2023

Aufruf zur Bewerbung für das Schöffenamt und Jugendschöffenamt

Die fünfjährige Amtszeit der zum 1. Januar 2019 gewählten Schöffinnen und Schöffen endet am 31. Dezember 2023. Die Vorbereitungen für die Wahlen zur nächsten Amtsperiode beginnen Ende des Jahres 2022. Die Aufstellung der Vorschlagslisten, für die die Gemeinden oder kreisfreien Städte beziehungsweise die Jugendhilfeausschüsse für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen zuständig sind, muss bis Ende Mai 2023 abgeschlossen sein. Die Vorschlagslisten werden nach ihrer Bekanntmachung den Wahlausschüssen bei den Amtsgerichten vorgelegt. Die Wahlen finden zwischen dem 16. August und 31. Oktober 2023 statt. Bewerbungen für das Schöffenamt in Strafverfahren nach dem Erwachsenenstrafrecht richten Sie bitte an das Amt Niemegk. Der Bewerbungsvordruck ist unten beigefügt.

 

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