Förderprogramm „Amt Niemegk vernetzt“
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Übersicht über die offiziellen Beflaggungstermine des Rathauses

 

Mit dem Erlass des Ministeriums des Inneren über die Allgemeinen Beflaggungstage im Land Brandenburg sind die Termine und Anlässe geregelt, zu denen im Land Brandenburg alle öffentlichen Gebäude beflaggt werden.

 

Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die übrigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden gebeten, sich der Beflaggung an den genannten regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen anzuschließen. Soweit Gemeinden und Gemeindeverbände zur Führung einer eigenen Flagge berechtigt sind, können sie diese neben der Bundes- und Landesflagge setzen.

 

Am Europatag, am Tag der Arbeit und bei Anlässen mit europäischem Bezug soll neben der Bundes- und Landesflagge, soweit möglich, auch die Europaflagge gesetzt werden. Dabei gebührt ihr die bevorzugte Stelle.

 

Die Beflaggung beginnt bei Tagesanbruch, jedoch nicht vor 7 Uhr morgens, und endet mit Einbruch der Dunkelheit.

 

 

Beflaggung Rathaus Flagge Niemegk

 

 

Allgemeine Beflaggungstage

 

27. Januar

Tag des Gedenkens an die Opfer des

Nationalsozialismus (halbmast)

1. Mai Tag der Arbeit
9. Mai Europatag
23. Mai Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
17. Juni Jahrestag des 17. Juni 1953
20. Juli Jahrestag des 20. Juli 1944
1. Sonntag im September Tag der Heimat
3. Oktober Tag der Deutschen Einheit
2. Sonntag vor dem 1. Advent  Volkstrauertag (halbmast)

 

an den Tagen allgemeiner Wahlen

 

 

 

 

Wahl zum Europäischen Parlament

Bundestagswahlen

Landtagswahlen

Kommunalwahlen

 

 

 

Europatag am 09.05.2018