Schiedsstelle
Die Gemeinde, das Amt oder die Stadt richtet Schiedsstellen ein, in denen die Schiedsfrauen und Schiedsmänner ihre Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen. Eine Schiedsperson wird durch den Amtsausschuss gewählt und bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts in Form einer Berufung in das Schiedsamt. Sie sind siegelführend und unterstehen der Fachaufsicht der zuständigen Amtsgerichte. Sie sind zuständig für
- Bürgerliche Rechtstreitigkeiten
- Strafsachen
- den Täter-Opfer-Ausgleich
Mehr unter: https://www.bds-brandenburg.de/159.html
Kontaktdaten
Anschrift: | Großstr. 6 14823 Niemegk |
Sprechzeiten: | Schiedsstelle
Stefanie SobiranskiSeit Januar 2018 Schiedsfrau des Amtes Niemegk.
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